Als Wirtschaftsrecht bezeichnet man das
Sonderrecht der am Wirtschaftsverkehr
Beteiligten. Diese sind die Träger von
Rechten und Pflichten wirtschaftsrechtlicher
Rechtsverhältnisse. Demzufolge stehen im
Vordergrund Beziehungen zwischen
Unternehmern bzw. Unternehmen einerseits
und den ihnen gegenübertretenden Kunden
oder Lieferanten andererseits.
Die wirtschaftsrechtliche
Unternehmensberatung umfaßt daher ein
weites Spektrum von relevanten
Rechtsgebieten. Beginnend mit der "Geburt"
eines Unternehmens sind insbesondere
Vorschriften des Gesellschaftsrechts und
Steuerrechts einschlägig. Im Laufe des
Lebens des Unternehmens treten sodann das
Vertrags-(Handels-)Recht sowie das
Schuldrecht in den Vordergrund.Zu letzterem
gehören insbesondere das Kauf- und
Mietrecht, Vorschriften zu Pacht und Leihe
sowie Werkverträge. Das Arbeitsrecht und im
Hinblick auf Finanzierungsfragen das Bank-
und Wertpapierrecht, insbesondere das Recht
der Kreditsicherheiten treten hinzu.
Branchenspezifische Rechtsgebiete wie
beispielsweise das Transportrecht, dasRecht
des Factorings etc. müssen ebenfalls
berücksichtigt werden.
Gerät das Unternehmen im Laufe seines
Lebens in wirtschaftliche Schwierigkeiten,
wird es in der Betrachtung primär zum
Schuldner. Dann sind im Rahmen der
Sanierungsberatung Fragen der
Restrukturierung zu beachten. Hier ist das
Bestehen einer Insolvenzantragspflicht zu
prüfen, deren Verletzung weitreichende zivil-
und strafrechtliche Konsequenzen haben
kann. In Gefolge dessen sind die neuen
Vorschriften der Insolvenzordnung
maßgeblich, die die bisher geltenden
Vorschriften der Konkurs- und
Vergleichsordnung bzw. für die neuen
Bundesländer der
Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst
haben.
Bei der Notwendigkeit von
Restrukturierungsmaßnahmen können auch
Vorschriften des Umwandlungsgesetzes eine
zentrale Rolle spielen. Dabei sind
insbesondere auch steuerliche
Gegebenheiten, beispielsweise des
Umwandlungssteuergesetzes zu
beachten.Auch in dieser Phase des
Unternehmens darf die Relevanz des
Arbeitsrechts nicht verkannt werden.
"Stirbt" schließlich das Unternehmen, sind im
Rahmen der Liquidation wiederum
Vorschriften verschiedener Rechtsgebiete,
insbesondere auch das Steuerrecht, zu
beachten.
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