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Wirtschaftsrechtliche Unternehmensberatung


Die Fachgebiete im Überblick

Als Wirtschaftsrecht bezeichnet man das Sonderrecht der am Wirtschaftsverkehr Beteiligten. Diese sind die Träger von Rechten und Pflichten wirtschaftsrechtlicher Rechtsverhältnisse. Demzufolge stehen im Vordergrund Beziehungen zwischen Unternehmern bzw. Unternehmen einerseits und den ihnen gegenübertretenden Kunden oder Lieferanten andererseits.

Die wirtschaftsrechtliche Unternehmensberatung umfaßt daher ein weites Spektrum von relevanten Rechtsgebieten. Beginnend mit der "Geburt" eines Unternehmens sind insbesondere Vorschriften des Gesellschaftsrechts und Steuerrechts einschlägig. Im Laufe des Lebens des Unternehmens treten sodann das Vertrags-(Handels-)Recht sowie das Schuldrecht in den Vordergrund.Zu letzterem gehören insbesondere das Kauf- und Mietrecht, Vorschriften zu Pacht und Leihe sowie Werkverträge. Das Arbeitsrecht und im Hinblick auf Finanzierungsfragen das Bank- und Wertpapierrecht, insbesondere das Recht der Kreditsicherheiten treten hinzu. Branchenspezifische Rechtsgebiete wie beispielsweise das Transportrecht, dasRecht des Factorings etc. müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Gerät das Unternehmen im Laufe seines Lebens in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wird es in der Betrachtung primär zum Schuldner. Dann sind im Rahmen der Sanierungsberatung Fragen der Restrukturierung zu beachten. Hier ist das Bestehen einer Insolvenzantragspflicht zu prüfen, deren Verletzung weitreichende zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben kann. In Gefolge dessen sind die neuen Vorschriften der Insolvenzordnung maßgeblich, die die bisher geltenden Vorschriften der Konkurs- und Vergleichsordnung bzw. für die neuen Bundesländer der Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst haben.

Bei der Notwendigkeit von Restrukturierungsmaßnahmen können auch Vorschriften des Umwandlungsgesetzes eine zentrale Rolle spielen. Dabei sind insbesondere auch steuerliche Gegebenheiten, beispielsweise des Umwandlungssteuergesetzes zu beachten.Auch in dieser Phase des Unternehmens darf die Relevanz des Arbeitsrechts nicht verkannt werden.

"Stirbt" schließlich das Unternehmen, sind im Rahmen der Liquidation wiederum Vorschriften verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere auch das Steuerrecht, zu beachten.

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